Lieferungen, Leistungen und Angebote der MapChart GmbH, im Folgenden MapChart genannt, erfolgen stets freibleibend und auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen. Der Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden oder Lieferanten wird hiermit auch für den Fall widersprochen, dass sie MapChart in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden, oder MapChart die Leistung und Lieferung des Lieferanten annimmt, ohne den Bedingungen des Lieferanten zu widersprechen.
Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Benachrichtigung vor. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei Erteilung eines schriftlichen Auftrages getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform. Änderungen oder Ergänzungen von Aufträgen/Auftragsbestätigungen/Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sowie der Annahme von MapChart und Kunde.
Auf das Erfordernis der Schriftform kann für Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages nur schriftlich verzichtet werden.
Hat ein Vertriebspartner von MapChart bei einer Bestellung mitgewirkt, erkennt MapChart Einwendungen des Bestellers nicht an, der dies aus einem zusätzlichen Vertragsverhältnis mit einem Vertriebspartner herleitet, es sei denn, dass die Verträge zusammenhängen.
Daten unserer Kunden werden von uns EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Lieferzeit bestimmt sich nach der vertraglichen Vereinbarung, in der Regel durch einen in der Auftragsbestätigung dem Kunden mitgeteilten Projektplan. Die Einhaltung des Projektplans durch MapChart setzt voraus, dass der Kunde seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat (insbesondere termingerechte Leistungen vertraglich vereinbarter Vorauszahlungen, sowie die Bereitstellung sämtlicher angeforderter Informationen, die zur Vertragserfüllung von MapChart als notwendig erachtet werden). Nachträgliche Wünsche des Kunden bezüglich Änderungen oder Ergänzungen verlängern die im Projektplan ausgewiesene Projektdauer in angemessenem Umfang.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die die Fertigstellung des Projektes wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie beispielsweise höhere Gewalt, Aus- und Einfuhrverbote, Streik, Aussperrung, Materialbeschaffungsprobleme, Betriebsstörungen, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten von MapChart eintreten, hat MapChart nicht zu vertreten. MapChart ist in einem solchen Fall zur Verlängerung der im Projektplan ausgewiesenen Projektdauer in angemessenem Umfang berechtigt.
Wird MapChart die vertraglich vereinbarte Leistung endgültig unmöglich, obwohl sie die Leistungshindernisse nicht verschuldet hat, kann MapChart vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Kunden dadurch Ansprüche entstehen.
MapChart behält sich im verkehrsüblichen Maße technische und gestalterische Abweichungen bei Beschreibungen und Angaben in Katalogen, Prospekten, schriftlichen Konzepten, Exposés und Unterlagen, die im Zuge des technischen Fortschritts oder bei Veränderung der Marktsituation notwendig werden, vor.
Sollte eine Beratungstätigkeit Gegenstand eines Vertrages sein, sind die Leistungen von MapChart erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, Planungen, Auswertungen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlung erarbeitet und gegenüber dem Kunden erläutert sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden oder ob sie tatsächlich wirtschaftlichen Erfolg erzielen.
Von Dritten oder vom Kunden gelieferte Daten werden von MapChart nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und nach anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlung erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.
MapChart ist Portalbetreiber der Geoinformations-, Geomanagement-, und Geomarketingplattform www.mapchart.com. Für die Nutzung dieses Dienstes gelten gesonderte Nutzungsbedingungen, die auf www.mapchart.com einzusehen sind und vor gewerblicher Nutzung der Dienste vom Kunden gesondert zu akzeptieren sind. Die hier formulierten Geschäftsbedingungen finden für alle nicht interaktiven Dienstleistungen von MapChart Anwendung.
An Angeboten, Zeichnungen, Konzepten und anderen Unterlagen hat MapChart das Eigentums-, Urherber- und gewerbliche Schutzrecht. Sie dürfen Dritten nicht vom Kunden zugänglich gemacht werden. Alle Unterlagen sind, wenn ein Auftrag nicht an MapChart erteilt wurde, vom Kunden auf Verlangen unverzüglich zurück zu geben.
Von MapChart entwickelte Software einschließlich nachfolgender Ergänzungen werden im Verhältnis der Vertragsparteien grundsätzlich als urheberrechtlich schutzfähig anerkannt.
Die Software, gleich ob als Ganzes oder in Teilen, darf ausschließlich auf der Zentraleinheit/Datenverarbeitungsanlage verwendet werden, auf der sie erstmals installiert wurde. Falls ein Ausfall der Zentraleinheit/Datenverarbeitungsanlage den Gebrauch der Software verhindert, darf diese vorübergehend auf einer anderen Zentraleinheit eingesetzt werden. Die Nutzung ist nur auf die Zahl der im Vertrag angegebenen Endgeräte und nur für die im Vertrag angegebene maximale Zahl der Benutzer zulässig. Die Übertragung der Softwareprodukte auf eine andere Zentraleinheit/Datenverarbeitungsanlage zum Zweck der dauerhaften Betreibung ist nur mit schriftlicher Zustimmung von MapChart zulässig.
Der Kunde erhält das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die überlassenen Softwareprogramme und die durch MapChart erstellten bzw. vermittelten Daten zu nutzen. Eine Überlassung an Dritte zum Zwecke der Publikation und/oder Vervielfältigung ist nicht gestattet. Der Kunde darf die Vervielfältigungsstücke an einen Dritten nur veräußern, wenn er auf die Benutzung der Softwareprogramme verzichtet und der Dritte sich durch schriftliche Erklärung gegenüber MapChart zum Programmschutz verpflichtet, sowie die Grenzen des Benutzungsrechtes an den Vervielfältigungsstücken, wie sie für den Kunden bestehen, anerkennt. In jedem Fall bedarf die Überlassung der Vervielfältigungsstücke an Dritte der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MapChart.
Der Kunde darf die Softwareprodukte nicht ändern. MapChart schuldet nicht die Lieferung von Quellenprogrammen. Das Anfertigen von Kopien, Abschriften oder sonstigen Vervielfältigungen der Softwareprodukte durch den Kunden ist ausschließlich für den eigenen Gebrauch zu internen Sicherungs- und Dokumentationszwecken zulässig.
MapChart stellt Softwareprodukte grundsätzlich als Objektprogramm zur Verfügung. Eine auch nur teilweise Umwandlung in Quellprogramme durch den Kunden ist unzulässig. Die Softwareprodukte von MapChart stellen Betriebsgeheimnisse dar. Eine Ausnahme gilt im Fall des §69 e) Urhebergesetz.
Der Kunde darf Softwareprodukte von MapChart nicht ohne Zustimmung von MapChart vermieten, verleihen oder in anderer Weise Dritten zur Verfügung stellen. Verstößt der Kunden gegen in diesen Bestimmungen genannten Regeln zum Softwareprogrammschutz, ist er zur Zahlung in Höhe des dreifachen Überlassungsbetrages verpflichtet. Zudem ist MapChart berechtigt, in diesem Fall die Softwareprogrammnutzung mit sofortiger Wirkung zu untersagen. Zur Kontrolle zur ordnungsgemäßen Ausübung seines Nutzungsrechtes wird der Kunde einem zur Verschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen, der von MapChart beauftragt wird, nach vorheriger Ankündigung Zutritt zu den Betriebsräumen gewähren, in denen das Softwareprogramm betrieben wird.
Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen gefertigt worden, so hat der Käufer uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden.
MapChart behält sich das Eigentum an der Hard- und Software, sowie an den erstellten bzw. vermittelten Daten vor, bis sämtliche Forderungen, die MapChart gegen den Kunden jetzt oder in Zusammenhang mit der Hard- und Software künftig bestehen, beglichen sind.
Bei Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf das Eigentum von MapChart hinzuweisen. Weiterhin ist er verpflichtet, MapChart unverzüglich auf dem schnellsten Kommunikationsweg zu unterrichten.
Bei Verarbeitungen oder Verbindungen der Hard- und/oder Software mit anderen, MapChart nicht gehörenden Waren, entsteht für MapChart Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Wertes der Hard- und/oder Software zu der übrigen Ware.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch MapChart gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist MapChart berechtigt, Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und dem Kunden angemessene Fristen für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Fristablauf ist MapChart berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Schulungen ist der Kunde bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn zur kostenlosen Stornierung berechtigt. Erfolgt die Absage später als 14 Kalendertage vor Seminarbeginn, kann MapChart 50% der vereinbarten Seminar- bzw. Schulungsgebühren erheben. Diese Regelungen gelten unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung. Wird das Seminar nicht mindestens 7 Tage vorher abgesagt, kann MapChart die vollen Gebühren in Rechnung stellen. Bei Seminaren, die von Kooperationspartnern von MapChart durchgeführt werden, gelten besondere Regelungen, auf die im Einzelfall hingewiesen werden.
MapChart behält sich vor, Seminare abzusagen (z.B. bei Ausfall eines Dozenten). Wird ein Seminar abgesagt, hat der Kunde Anspruch auf einen Ersatztermin mit dem vereinbarten Schulungsinhalt. Kann keine Termineinigung erzielt werden, erstattet MapChart bereits vom Kunden geleistete Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer wenn sie auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der MapChart GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
Sind zur Herstellung der Betriebsbereitschaft der Hard- und Software Kosten für Installation, Montage und Einrichtung erforderlich, so bestimmen sich diese nach den jeweils mit MapChart vereinbarten Vergütungen. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
Sämtliche Unterstützungsleistungen, insbesondere Installation und Demonstration der Betriebsbereitschaft, Einweisung, Schulung oder Beratung, werden nach Aufwand vergütet. Die Stundensätze, Reise- und Nebenkosten richten sich nach den mit MapChart vereinbarten Vergütungen.
Preiserhöhungen und Erhöhungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer trägt der Kunde, wenn die Hard- und Software vereinbarungsgemäß später als sechs Monate nach Vertragsabschluß geliefert werden. Das gleiche gilt, wenn die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, später als sechs Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von MapChart sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Angaben im Vertrag über Finanzierungen, z.B. durch Leasing, sind lediglich Zahlungsbedingungen. Davon bleibt der Vertrag als solcher unberührt. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist in jedem Fall ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden rechtskräftig festgestellt.
MapChart behält sich das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor.
Die Abtretung der Rechte und/oder die Übertragung der Verpflichtungen des Kunden aus dem Kaufvertrag sind ohne die schriftliche Zustimmung von MapChart nicht zulässig. Der Weiterverkauf von Lizenzrechten durch den Kunden an Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht am Aufstellungstag auf den Kunden über. Im Fall der Versendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Übergabe an den Versender (Post, Transporteur) auf den Kunden über.
Der Anwender wird die gelieferte Software und die vermittelten bzw. erstellen Datenprodukte innerhalb eines angemessenen Zeitraums, längstens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung/Montage/Installation untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Korrektheit der Daten. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen MapChart innerhalb weiterer 8 Werktage schriftlich gemeldet werden. Die Mängelrüge muss eine nach Befähigung des Kunden möglichst detaillierte Beschreibung der Mängel beinhalten.
Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung oder Einhaltung der dargelegten Rückforderung gerügt werden.
Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software/Daten in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt und die Leistung von MapChart als abgenommen.
Der Kunde hat offensichtliche Fehler möglichst unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist von 6 Monaten nach Abnahme schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist sind jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
MapChart ist bei mangelhafter Lieferung oder Leistung nach ihrer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung, Nachlieferung oder zum Austausch der fehlerhaften Teile berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, hat der Kunde Anspruch auf Herabsetzung des vereinbarten Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung). Das Wandlungsrecht besteht bei Softwaremängeln, die nach wiederholten Nachbesserungs- und/oder Nachlieferungsversuchen nicht abgestellt werden konnten, nur dann, wenn ein vernünftiger Anwender sie nach Treu und Glauben ebenfalls verlangen würde.
MapChart kann ihre Pflicht zur Fehlerbeseitigung auch dadurch erfüllen, dass sie eine neuere Programmversion zur Verfügung stellt. Bei schwerwiegenden Fehlern kann MapChart dem Kunden bis zur Fehlerbeseitigung Korrekturmaßnahmen einspielen oder eine Umgehungslösung schaffen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist.
Im Fall der endgültigen Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) ist der Kunde verpflichtet, die Originalunterlagen (CD-Roms) und dergleichen sowie alle Kopien der Software einschließlich der erstellten Daten, sowie die schriftlichen Materialien und etwaige Zugänge zu Internetportalen an MapChart zurück zu geben oder vollständig zu löschen und zu vernichten. Der Kunde hat MapChart innerhalb von 14 Kalendertagen schriftlich zu bestätigen, dass alle vorhandenen Kopien gelöscht wurden.
Der Besteller darf die gelieferte Software nur auf der dafür von MapChart freigegebenen und für geeignet erklärten Hardware-/Softwareumgebung einsetzen. Sind die aufgetretenen Fehler auf Umstände zurückzuführen, die MapChart nicht zu vertreten hat, entfällt die Gewährleistung. Dies gilt beispielsweise bei Störungen infolge Benutzung von ungeeignetem Betriebsmaterial, oder wenn der Kunde die Voraussetzungen für Installation/Wartung nicht eingehalten hat.
Die Gewähr entfällt, wenn der Kunde Änderungen oder Eingriffe an der Hard- und/oder Software oder an den erstellten bzw. vermittelten Daten vorgenommen hat; es sei denn, der Kunde weist in Zusammenhang mit der Fehlermeldung nach, dass der Eingriff nicht ursächlich war.
Eine Gewährleistung für gebrauchte Hardware besteht nicht. Macht ein Dritter geltend, dass seine Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte, durch eine von MapChart gelieferte Software verletzt wurde, stellt MapChart den Kunden von Schadensersatzansprüchen solcher Dritter frei. Im Fall leichter Fahrlässigkeit haftet MapChart nicht für den Ersatz des sonstigen Schadens.
Der Kunde ist verpflichtet, Fehler, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, unverzüglich MapChart in nachvollziehbarer und schriftlicher Form mit Angabe der für eine Fehlerbeseitigung geeigneten Informationen zu melden. Bei der Beseitigung der Fehler hat der Kunde MapChart im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen.
Bei Hard- und/oder Software findet die Fehlerbeseitigung am Firmensitz von MapChart statt. Der Kunde wird die Hardware ordnungsgemäß verpackt einschließlich der Verbindungskabel anliefern. Zum Zweck der Fehlerbeseitigung an der Software wird MapChart dem Kunden eine Korrekturmaßnahme zum Überspielen übersenden. Der Kunde ist verpflichtet, übersandte Korrekturmaßnahmen in die vorhandenen Programme einzufügen bzw. die korrigierten Programme neu zu überspielen und ggf. Dateien umzustellen, sofern MapChart die vorzunehmenden Schritte klar beschreibt und der Kunde das Einspielen sachgerecht handhaben kann.
MapChart ist für Inhalte, die der Kunde MapChart zur Verfügung stellt oder die MapChart auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und entgegen eventuell geäußerter Bedenken bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit erstellt, nicht verantwortlich. Der Kunde stellt MapChart von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei und verpflichtet sich, MapChart die Schäden zu ersetzen, die MapChart durch Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen möglichen Rechtsverletzungen entstehen.
Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung sowie unerlaubter Handlung gegen MapChart und ihre Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Eigenschaften gelten gegenüber dem Kunden lediglich dann als zugesichert, wenn dies ausdrücklich schriftlich unter der Bezeichnung "zugesicherte Eigenschaften" zwischen MapChart und dem Kunden vereinbart wurde.
Fällt MapChart nur leichte Fahrlässigkeit zur Last, ist die Haftung für mittelbare bzw. Folgeschäden, beispielsweise entgangenem Gewinn, ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Die Benutzerdokumentation stellt keine zugesicherten Eigenschaften dar.
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahren entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Als Mindeststandard gilt eine tägliche Sicherung. Zusätzlich ist vom Kunden vor jeder Pflegeleistung durch MapChart eine zusätzliche, zeitnahe und vollständige Datensicherung vorzunehmen. Der Kunde trägt das Risiko der erforderlichen Datensicherung. MapChart haftet nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, entgangenem Gewinn und ausgebliebenen Einsparungen.
Die Verantwortung für die Auswahl der Hard- und Software und der mit dieser beabsichtigten Ergebnisse trägt der Kunde. MapChart ist nicht bekannt, welchen Gebrauch der Kunde von der Hard- und Software im Einzelnen machen will.
Der Kunde erkennt die Urheberrechtsfähigkeit der von MapChart gelieferten Software und Daten einschließlich der Benutzerdokumentation und weiterer von MapChart gelieferten Unterlagen an und betrachtet sie als Betriebsgeheimnisse von MapChart. Der Kunde gewährt MapChart die uneingeschränkten Rechte zur Publikation und Vervielfältigung an den erstellten Daten.
MapChart kann Änderungen der Hard- und Software vornehmen, soweit diese Veränderungen nicht grundlegend sind und dadurch der vertragsmäßige Zweck unerheblich eingeschränkt wird.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.
Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, für alle Streitigkeiten aus diesem oder einem anderen Vertragsverhältnis der Sitz von MapChart (Dresden). MapChart ist jedoch auch berechtigt am Sitz des Kunden zu klagen.
Die Ausfuhr der Hard- und Software unterliegt deutschen, europäischen und US-amerikanischen Ausfuhrkontrollbestimmungen. Sie bedarf der Zustimmung der dafür zuständigen Stellen.
Der Kunde ermächtigt MapChart und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
Wenn eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam ist oder wird, berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Regelungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung möglichst nahe kommen.
Änderungen in dieser Geschäftsbedingung bedürfen der Schriftform und sind nur dann wirksam, wenn auf diese Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird und beide Parteien mit rechtsgültiger Unterschrift einer Änderung zugestimmt haben.
Erfüllungsort ist Dresden.
(Stand 31.03.2006)
MapChart GmbH, Glacisstr. 4, D-01099 Dresden, Germany